barrierefrei·Newsletter

vom 01. bis 24. Dezember als Adventskalender
Heute beginnt der Dezember und damit die Zeit des morgendlichen Türchen-Öffnens. Hast Du einen Adventskalender zu Hause? Falls ja: cool. Falls nein: auch kein Problem! Es gibt nämlich direkt hier einen zum Thema Barrierefreiheit 👍
Bevor wir aber gemeinsam hinter das erste Türchen schauen, möchte ich noch eines loswerden: Danke, Danke, Danke. Danke!
Es war tatsächlich eine recht spontane Idee, diesen Newsletter "herauszugeben". Allein dieses Wort klingt schon so hochtrabend, dabei schreibe ich doch nur ein paar Zeilen. Aber Du willst diese Zeilen lesen! Und damit bist Du nicht alleine.
Ich hätte nicht gedacht, dass schon innerhalb der ersten paar Stunden so viele Anmeldungen für den Newsletter herein flattern. Das spornt mich enorm an. Vor allem aber zeigt es, dass die Bereitschaft, für Barrierefreiheit einzutreten, da ist - bei Dir und bei vielen anderen auch!
Aufgrund des großen Newsletter-Interesses stelle ich in einem weiteren Anflug von Spontaneität den bereits vorbereiteten barrierefrei·Adventskalender jetzt auch per E-Mail zur Verfügung. Los geht's mit Türchen Nummer 1:
Was heißt barrierefrei? Darüber ein Feld mit der Zahl 1, verziert mit Schneeflocken.
Tatsächlich ist das Wort gesetzlich definiert. Es gilt nach § 4 Barrierefreiheit des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, oder kurz: Behindertengleichstellungsgesetz - BGG:


    Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Und zwar:
    Für die gestalteten Lebensbereiche werden Beispiele angegeben, wie bauliche Anlagen oder Verkehrsmittel. Grundsätzlich bezieht sich die Definition aber auf alle Bereiche des Lebens. Dabei ist es unerheblich, ob diese Bereiche analog oder digital sind - Barrierefreiheit ist auch im Internet relevant und wichtig.
    Diese Definition wurde in fast allen Bauordnungen der Länder wortwörtlich übernommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Zusatz angefügt, den ich persönlich sehr begrüße:
    Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. (§ 2 Abs. 10 BauO NRW)
    Es ist richtig, dass Barrierefreiheit in erster Linie der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dient. Genauso richtig ist es aber, dass Barrierefreiheit allen Menschen zugute kommt. Während sie für 10% der Menschen unerlässlich und für 30% notwendig ist, bietet Barrierefreiheit für 100% der Menschen höheren Komfort.
    Deswegen sage ich: Barrierefreiheit schafft Mehrwert für Alle. Auch für Dich.
    Wenn Du möchtest, schicke ich Dir bis Heiligabend den barrierefrei·Newsletter jeden Tag als Adventskalender direkt ins Postfach. Falls Du lieber erst ab dem 30. 12. wieder für den regelmäßig montags erscheinenden Newsletter einsteigen willst, kannst Du hier Deine Einstellungen anpassen.
    Wenn Du das erste Türchen auch für andere zugänglich machen möchtest, kannst Du sehr gern den Link zum Blogartikel teilen: 01. Dezember: Was heißt barrierefrei?
    Ich wünsche Dir einen wunderbaren Start in den letzten Monat dieses wahrlich turbulenten Jahres. Auf dass er für dich so wird, wie Du ihn brauchst.

    Herzliche Grüße aus Berlin
    Dein Martin

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