barrierefrei·Newsletter

vom 01. bis 24. Dezember als Adventskalender
Ist Barrierefreiheit Pflicht? Darüber ein Feld mit der Zahl 2, verziert mit Schneeflocken.
Wie Du gestern erfahren hast, erstreckt sich Barrierefreiheit auf alle Lebensbereiche. Eine allgemeine Pflicht, diese auch umzusetzen, gibt es in Deutschland allerdings nicht.

    Nur der öffentlich-rechtliche Bereich, also zum Beispiel Bundesbehörden, sind umfassend zu Barrierefreiheit verpflichtet. Ansonsten sind verbindliche Vorgaben eher die Ausnahme als die Regel. Im Folgenden zeige ich Dir also, wo es überall Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung gibt.

    IT

    Öffentliche Stellen sind seit 2011 durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Bereitstellung barrierefreier Informationen und Dienstleistungen verpflichtet. Das heißt, dass zum Beispiel Webseiten, Apps und Verwaltungsvorgänge “wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.”

    Arbeitsplatz

    Arbeitgeber:innen sind zur Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze verpflichtet, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Verpflichtung ergibt sich erst also erst aus der akuten Notwendigkeit.

    ÖPNV

    Für die vollständig barrierefreie Nutzbarkeit von öffentlichen Nahverkehrsmitteln gibt es eine bundesweite Frist bis zum 01. Januar 2022. Stand heute ist Barrierefreiheit in diesem Bereich also noch nicht verpflichtend.
    Für die öffentliche Eisenbahn gibt es die gesetzliche Vorgabe “möglichst weitreichende Barrierefreiheit (...) zu erreichen”. Im Bereich der Deutschen Bahn wird das weder erreicht noch gibt es entsprechende Pläne. Die unzureichende Umsetzung von Barrierefreiheit wird zum Beispiel durch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) beanstandet.

    Bauen

    Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Anforderungen zum Umfang der Barrierefreiheit in Wohnungen sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden. Allgemein sind neu gebaute öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei zu gestalten. Bei Wohnungen gibt es einen bestimmten Prozentsatz von barrierefreien oder rollstuhlgerechten Neubauwohnungen. Für den Bestand gibt es solche Vorgaben nicht.
    Nach § 4 des Gaststättengesetzes müssen Gaststätten in neueren Gebäuden, die nach Mai 2002 fertiggestellt, wesentlich umgebaut oder erweitert wurden, barrierefrei nutzbar sein. In der Realität trifft das auf eine Vielzahl der Gaststätten nicht zu.
    Für eine Pflicht zur Barrierefreiheit für Restaurants & Co. setzen sich Raul Krauthausen & Constantin Grosch von #BarrierenBrechen mit einer Petition ein. Unterschreib doch direkt und hilf mit, verpflichtende Barrierefreiheit Realität werden zu lassen.
    Das zweite Türchen gibt es natürlich auch auf meinem Blog. Nutze gern diesen Link, um die Frage nach der verpflichtenden Barrierefreiheit auch für andere zu beantworten.
    Herzliche Grüße aus Berlin
    Dein Martin
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